Antragsberichtig sind

  • Sportvereine und Kreisfachfachverbände, welche im Kreissportverband Nordfriesland sowie dem Landessportverband Schleswig-Holstein, bzw. dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) organisiert sind
  • Die Anträge sind grundsätzlich rechtzeitig im Vorwege der Maßnahme mittels der, auf der JUSPO Homepage, bereitgestellten Formulare einzureichen. Über Ausnahmen entscheidet der Stiftungsvorstand nach Abstimmung

Gefördert werden

  • Lizenzlehrgänge für A-, B-, C - Trainer und Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter und Trainer im Kinder- und Jugendbereich. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung aber keine Lizenz
  • Talentschulungen im Kinder- und Jugendbereich
  • Schiedsrichter- u. Kampfrichterausbildung im Kinder- und Jugendbereich
  • Fördersumme:
    höchstens 40 % der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 € je Maßnahme
  • Förderfähige Kosten sind:
    • Unterrichtsmaterial
    • Mieten für Räume und Hilfsmittel
    • Referentenkosten wie:
      • Honorare der Referenten
      • Fahrkosten der Referenten
      • Kosten der Unterbringung
      • Verpflegungskosten der Referenten

Voraussetzungen

  • Es soll eine Teilnehmergebühr erhoben werden.
  • Bei den Veranstaltungen sollten A- oder B-Lizenztrainer oder Referenten mit einer vergleichbaren Qualifikation der 2. Lizenzstufe nach DOSB Rahmenrichtlinie eingebunden sein
  • Die Ausschreibungen sind offen für alle Sportvereine in Nordfriesland zu gestalten. Sie erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Kreissportverband oder den jeweiligen Kreisfachverbänden.

 Abrechnung

  • Die Abrechnungen sind nach dem Vorbild der Abrechnungsformulare (siehe Homepage JUSPO) vollständig, unterschrieben und mit allen notwendigen Belegen in Kopie einzureichen.
  • Darüber hinaus sind Fotos, die den Inhalt der Maßnahme deutlich machen, einzureichen und für Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien wie z.B. Flyern oder Presseberichten und der Juspo Homepage bereit zu stellen. Die Einhaltung rechtlicher Aspekte, insbesondere des Datenschutzes sind durch den geförderten Verein und Verband sicher zu stellen. Der Nutzung von Fotos kann jederzeit per e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. widersprochen. Die vollständigen Datenschutzbestimmungenfinden Sie auf der Homepage der JUSPO unter www.juspo.de/datenschutz .
  • Maßnahmen, die im laufenden Jahr abgeschlossen werden, müssen bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres bei der Juspo als Abrechnung eingereicht werden.

Alle nordfriesischen Fachverbände und Sportvereine sind herzlich aufgerufen, sich um das Förderprogramm zu bewerben.

Diese Richtlinien wurden auf der Sitzung des Stiftungsrates am 16.11.2023 beschlossen und treten zum 01.01.2024 in Kraft.