Gefördert werden
- Aus- und Fortbildung von Grundlagen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung aber keine Lizenz.
- C-Trainer-Lizenzlehrgänge
- Talentschulungen
- Es muss eine Teilnehmergebühr erhoben werden.
Voraussetzungen
- Fördersumme: höchstens 40 % der förderungsfähigen Kosten
- Fahrkosten (30 ct. je KM) nur in Schleswig-Holstein
- Schiedsrichter- u. Kampfrichterausbildung im Jugendbereich
- Bei den Veranstaltungen sollten B-Lizenztrainer oder Landestrainer eingebunden sein.
- Die Ausschreibungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Kreissportverband. Die Verbände reichen die verbindlichen Daten wie Termine, Themen u. Ort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn beim Kreissportverband ein.
- Alle Kreisfachverbände können Anträge stellen. Vereine, die einen Antrag stellen wollen, wenden sich entweder an ihren Kreisfachverband oder an den Kreissportverband.
- Die Erstattung von Fahrkosten erfolgt, wenn für Jugendübungsleiter und jugendliche Talente keine Möglichkeit geboten wird innerhalb Nordfrieslands an solchen Veranstaltungen teil zu nehmen, oder innerhalb Nordfrieslands ab 21 KM Anfahrtsweg.
Abrechnung
- Die Abrechnungen sind nach dem Vorbild der Abrechnungsformulare (siehe Homepage JUSPO) für Lehrgänge und Fahrkosten vollständig, unterschrieben und mit allen notwendigen Belegen in Kopie einzureichen.
- Darüber hinaus sind Bilder, die den Inhalt der Maßnahme deutlich machen, einzureichen und für Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien wie z.B. Flyern oder Presseberichten und der JUSPO-Homepage bereit zu stellen. Die Einhaltung rechtlicher Aspekte, insbesondere des Datenschutzes sind durch den geförderten Verein oder Verband sicher zu stellen. Der Nutzung von Bildern kann jederzeit per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. widersprochen werden. Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie auf der Homepage der JUSPO unter www.juspo.de/datenschutz. - Maßnahmen, die im laufenden Jahr abgeschlossen werden, müssen bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres bei der Juspo als Abrechnung eingereicht werden.
Alle Fachverbände und Vereine sind herzlich aufgerufen, sich um das Förderprogramm zu bewerben.